Expertin aus Hannover über Bluttat von Stadt: Kinder dürfen nicht vergessen werden
Die Erschießung von sechs Menschen Ende Juni in Stade hat auch in der Region Hannover Debatten ausgelöst — doch nach Ansicht einer Expertin werden die betroffenen Kinder kaum beachtet. Die Tat soll ein 45-jähriger Mann aus Garbsen verübt haben; drei der Getöteten arbeiteten beim Jugendamt der Region Hannover. Hintergrund war ein Sorgerechtsstreit um ein wenige Monate altes Baby. Rund drei Wochen nach der Tat beging der mutmaßliche Todesschütze Suizid.
Täter, Opfer und die vergessenen Kinder
Selin Arikoglu, Professorin für Soziale Arbeit an der Katholischen Hochschule für Sozialwesen Berlin, kritisiert, dass in der öffentlichen Debatte vor allem Täter und Opfer thematisiert worden seien, nicht aber die betroffenen Kinder. Das Baby war zum Zeitpunkt der Tat keine vier Monate alt. Zudem wurden die beiden Kleinkinder einer getöteten Sozialarbeiterin Vollwaisen. Arikoglu mahnt, es werde nicht gefragt, wie diese Kinder mit dem Wissen um die Tat aufwachsen sollen.
Appell an Jugendhilfe und Institutionen
Was die Unterstützung umfassen sollte
Arikoglu macht die Kinder- und Jugendhilfe verantwortlich für die Versorgung der betroffenen Kinder. Sie fordert therapeutische Unterstützung sowie eine enge Zusammenarbeit zwischen Jugendhilfe, Schulen und Beratungsstellen. Oft müssten zunächst traumatisierte Angehörige stabilisiert werden, bevor sie ihren Kindern beistehen könnten.
Die Expertin, die 2019 in Hannover den Verein Oya e. V. zur Betreuung von Strafgefangenen und ihren Familien gründete und zuvor im Strafvollzug sowie in der Jugendhilfe gearbeitet hat, kritisiert fehlende Angebote. In Gefängnissen liege der Fokus auf Inhaftierten; es fehle an Privatsphäre bei Besuchen, an Spielplätzen und an Begleitung der Familien. Ihre Forschung zu Kindern Inhaftierter zeige langfristige Folgen wie posttraumatische Belastungen, Scham, Isolation sowie ein erhöhtes Risiko abweichenden Verhaltens. Die UN-Kinderrechtskonvention spreche dem Kind grundsätzlich ein Recht auf Umgang mit dem Elternteil zu, sofern keine Kindeswohlgefährdung vorliegt.
Quelle: Neue Presse
