Die übliche Rede vom ‚Selbstbestimmungsrecht‘ der Frau meint – nach …

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„Die übliche Rede vom ‚Selbstbestimmungsrecht‘ der Frau meint – nach meinem Verständnis – nicht Verfügungsrecht, sondern die Freiheit zu verantwortungsvoller Mutterschaft. Dieses Recht gehört zu den elementaren Grundrechten. Es zu verweigern bedeutet das Ende einer freiheitlichen Rechtsordnung.“ – Prof. Dr. iur. Monika Frommel in DIE ZEIT, 16. August 1991″“

— Schwangerschaftsabbruch