Überstunden auf eigene Faust: Lehrer haben laut Gericht keinen Anspruch auf Bezahlung
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat in einem Rechtsstreit entschieden, dass Lehrkräfte in dem vorgelegten Fall keinen Anspruch auf Bezahlung von beanstandeten Überstunden haben. Im Zentrum des Verfahrens stand ein ehemaliger Schulleiter aus Hannover, der über Jahre eine finanzielle Entschädigung für seiner Darstellung nach regelmäßig geleistete Mehrarbeit gefordert hatte.
Der Streitfall
Der Kläger war ehemaliger Leiter der Grundschule Fuhsestraße in Hannover. Er hatte vorgebracht, die Arbeit eines Lehrers sei in der vorgesehenen Zeit nicht zu schaffen und deshalb regelmäßig Überstunden angefallen. Seine Forderung auf Vergütung dieser Mehrarbeit zog sich durch mehrere Instanzen bis zum Bundesverwaltungsgericht.
Klägerargumente
Nach Angaben im Verfahren machte der Kläger geltend, die üblichen Arbeitszeiten reichten nicht aus, um die anfallenden Aufgaben zu erledigen. Auf dieser Grundlage verlangte er eine Vergütung für die seiner Darstellung nach regelmäßig geleisteten Überstunden.
Entscheidung und offene Fragen
Das Bundesverwaltungsgericht entschied in dem vorgelegten Fall, dass Lehrkräfte keinen Anspruch auf Bezahlung der beanstandeten Überstunden haben. Zu einer näheren Begründung der Entscheidung oder zu möglichen Rechtsmitteln wurden keine weiteren Details genannt.
Der Fall wirft Fragen zur Arbeitsbelastung im Lehrerberuf auf. Konkrete Folgen für andere Lehrkräfte oder für Dienstverhältnisse an Schulen müssten im gerichtlichen Beschluss selbst sowie in weiteren Verfahrensschritten geklärt werden.
Quelle: Neue Presse
