Vorwurf der Vergewaltigung: Verfahren gegen Soldat aus Hannover eingestellt
Ein Verfahren gegen einen Bundeswehrsoldaten aus Hannover, dem vorgeworfen worden war, eine Untergebene vergewaltigt zu haben, ist eingestellt worden. Das Landgericht sah nach eigener Darstellung keine ausreichenden Beweise für die Tat und setzte das Verfahren damit aus.
Einstellung durch das Landgericht
Nach Angaben aus der gerichtlichen Entscheidung reichte die Beweislage nach Auffassung des Landgerichts nicht aus, um die Tat zu belegen. Auf dieser Grundlage wurde das Verfahren eingestellt. Aus der Verfügung geht nicht hervor, dass das Gericht eine strafrechtliche Verurteilung festgestellt hat.
Geldauflage statt strafrechtlicher Verurteilung
Trotz der Einschätzung zur Beweislage muss der Angeklagte eine Geldauflage leisten. Zur Höhe oder zum Zweck dieser Auflage wurden keine Details mitgeteilt. Die Verfügung enthält keine Angaben, die auf eine Verurteilung im strafrechtlichen Sinne schließen ließen.
Unklarer weiterer Verlauf
Zu möglichen Rechtsmitteln gegen die Entscheidung oder zu weiteren Ermittlungen macht die Verfügung keine Angaben. Aussagen von Beteiligten sind nicht überliefert, und das Gericht nennt keine zusätzlichen Gründe, die über das Fehlen ausreichender Beweise hinausgehen.
Der Fall betrifft einen Soldaten aus Hannover; weitergehende Informationen zu Folgen oder Reaktionen in der Region wurden nicht mitgeteilt.
Quelle: Neue Presse
